
Der Europäische Rechnungshof stellte fest, dass die EU-Vorschriften zur Qualität und Sicherheit von Olivenöl zwar im Allgemeinen angemessen sind, ihre Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten jedoch uneinheitlich erfolgt, was zu Lücken bei den Kontrollen von Verunreinigungen und Pestizidrückständen führt. Die Prüfung deckte Schwächen bei den Rückverfolgbarkeitsprüfungen und Laboranalysen auf. Die meisten Verstöße waren auf Qualitätsminderung und nicht auf vorsätzlichen Betrug zurückzuführen. Daher empfiehlt der Rechnungshof eine verbesserte Aufsicht durch die Kommission, mehr Klarheit bei den Misch- und Kennzeichnungsvorschriften sowie eine verbesserte Leitlinie zu Verunreinigungen und Rückverfolgbarkeitsregistern.
Es muss mehr getan werden, um sicherzustellen, dass Olivenöl, das innerhalb und von den USA vermarktet, konsumiert und gehandelt wird, … Europäische Union Entspricht uneingeschränkt den Qualitäts- und Sicherheitsstandards der EU.
A Sonderbericht Die vom Europäischen Rechnungshof (ECA) veröffentlichten Untersuchungen prüften die Effektivität des EU-Rechtsrahmens anhand seiner Anwendung in ausgewählten Ländern im Zeitraum von 2018 bis 2023.
Die Prüfung ergab, dass die bestehenden Vorschriften die Fragen der Authentizität und Qualität von Olivenöl angemessen regeln. Rückverfolgbarkeit.
Der Bericht kam jedoch zu dem Schluss, dass diese Regeln nicht immer zu wirksamen Kontrollen vor Ort führen, was vor allem auf die uneinheitliche Umsetzung durch die Mitgliedstaaten zurückzuführen ist.
Laut Gericht liegt die Hauptschwäche nicht im Fehlen von Regeln, sondern in deren Durchsetzung, Überwachung und Berichterstattung. Folgemaßnahmen bei Nichteinhaltung – wie etwa Umklassifizierung, Entzug der Lizenz oder Sanktionen – werden nicht immer unverzüglich oder konsequent angewendet.
Für die Prüfung, Italien und Spanien wurden als Hauptproduzenten ausgewählt, Griechenland sowohl als Produzent als auch als Händler und Belgien als wichtiger Import- und Vertriebsmarkt.
Eine erhebliche Schwachstelle betrifft Schadstoffe und Pestizid Rückstände. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Kontrollen in diesem Bereich in der EU weiterhin uneinheitlich sind, vor allem aufgrund von regulatorischen Lücken.
Während Pestizidrückstände durch einen klaren Rahmen abgedeckt sind und routinemäßig mittels risikobasierter Probenahme überprüft werden, unterliegen andere Verunreinigungen – darunter Mineralöle und Weichmacher – weniger EU-Anforderungen.
Solche Substanzen können durch Kontakt mit Verarbeitungsanlagen, in Mühlen oder Erntemaschinen verwendeten Schmierstoffen, Verpackungsmaterialien, Lagertanks oder Transportbehältern in das Olivenöl gelangen.
Da die EU-Vorschriften keine einheitlichen Grenzwerte oder Mindestkontrollen für diese Schadstoffe festlegen, wenden die Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansätze an, oft ohne dokumentierte Risikoanalyse.
Obwohl die EU rund 9 Prozent ihres Olivenöls importiert, stellte die Prüfung fest, dass die Kontrollen auf Verunreinigungen und Pestizidrückstände in importierten Ölen in den untersuchten Ländern nur begrenzt oder gar nicht durchgeführt wurden.
Es wurden auch Mängel festgestellt in RückverfolgbarkeitDie Rückverfolgbarkeit ist ein zentraler Pfeiler der Sicherheit und Authentizität von Olivenöl. Zwar schreibt die EU-Gesetzgebung eine grundlegende Rückverfolgbarkeit vor, legt aber nicht fest, wie die Kontrollen durchzuführen sind, was zu unterschiedlichen nationalen Auslegungen führt.
In einigen Fällen überprüften die Behörden nicht, ob die auf den Etiketten angegebene Herkunft über alle Stufen der Lieferkette hinweg nachvollziehbar war.
Die ECA ergänzte, dass Unterschiede bei den Datenerfassungsmethoden und Berichtsformaten einen sinnvollen Vergleich der Rückverfolgbarkeitsprüfungen zwischen den Mitgliedstaaten verhindern und somit die Fähigkeit der Europäischen Kommission einschränken, die Gesamtleistung des Systems zu beurteilen.
In einer Fallstudie zur Rückverfolgbarkeit stellten die Prüfer fest, dass einige Produkte nicht vollständig bis zu ihrem deklarierten Ursprung zurückverfolgt werden konnten, insbesondere wenn die Lieferketten mehrere Mitgliedstaaten oder Quellen außerhalb der EU umfassten.
Trotz dieser Probleme stellte der Gerichtshof fest, dass Spanien und Italien eine breite Palette von Maßnahmen umsetzen, die weitgehend mit den EU-Vorgaben übereinstimmen.
In Italien wurde die Mindestanzahl an Kategorieprüfungen in allen geprüften Jahren erreicht, mit Ausnahme des COVID-19-Zeitraums 2020/21. Die Behörden führten zudem deutlich mehr Kennzeichnungskontrollen durch als vorgeschrieben. In Spanien wurde die Mindestanzahl an Kategorieprüfungen nach 2020 nicht mehr durchgängig erreicht, was jedoch teilweise durch gezielte Kontrollkampagnen und zusätzliche Inspektionen kompensiert wurde.
Griechenland blieb durchgehend unter den Mindestkontrollschwellenwerten, während Belgien diese im Allgemeinen einhielt.
Das Audit deckte zudem Schwächen bei den Laboranalysen auf. Vollständige Konformitätsprüfungen erfordern die Untersuchung von 15 physikalisch-chemischen Parametern zur Beurteilung von Qualität, Frische und Authentizität, darunter freie Säure, Peroxidzahl, UV-Absorptionsindex, Fettsäurezusammensetzung, Sterole, Wachse und Alkylester.
Dem Bericht zufolge analysierte lediglich Spanien während des gesamten Prüfzeitraums konsequent alle 15 erforderlichen Parameter. Italien, Griechenland und Belgien gaben zwar an, vollständige Konformitätsprüfungen durchgeführt zu haben, doch testeten die Labore in der Praxis nicht immer alle Parameter für jede Probe.
Die ECA erklärte, diese Diskrepanz verdeutliche eine strukturelle Lücke zwischen der administrativen Berichterstattung und der tatsächlichen Labortätigkeit, die durch ungleiche Laborkapazitäten, Akkreditierungslücken und Verzögerungen bei den Tests noch verschärft werde.
Daher können manche Olivenöle formal den Vorschriften entsprechen, ohne jedoch einer genaueren Prüfung unterzogen zu werden.
Eine der wichtigsten Erkenntnisse der Prüfung ist, dass die meisten Verstöße gegen die Vorschriften auf nachlassende Qualität und nicht auf vorsätzliches Handeln zurückzuführen sind. Betrug.
Das Gericht stellte eine deutliche Diskrepanz zwischen Laborergebnissen und sensorischen Bewertungen fest. Während 93 Prozent der Proben laut chemischer Analyse ihrer deklarierten Kategorie entsprachen, erfüllten nur 68 Prozent denselben Standard bei der organoleptischen Prüfung.
Viele Öle fielen bei der sensorischen Prüfung aufgrund von Abbau, Alterung oder unsachgemäßer Lagerung durch, wodurch Mängel entstehen können, ohne dass chemische Grenzwerte überschritten werden. Daher kaufen Verbraucher möglicherweise Öle, die nicht den Erwartungen an die jeweilige Kategorie entsprechen, selbst wenn kein vorsätzlicher Betrug vorliegt.
Die ECA hob die besten Praktiken in Italien und Spanien hervor, wo sensorische Panelbewertungen systematisch in die Konformitätsprüfungen integriert werden und bei Feststellung von Nichteinhaltung Folgemaßnahmen auslösen.
Beide Länder wenden zudem risikobasierte Inspektionsstrategien an, bei denen Betreiber mit höherem Risiko anhand der umgeschlagenen Mengen, der Marktposition und der bisherigen Einhaltung der Vorschriften priorisiert werden. Die Kontrollen erstrecken sich über die gesamte Lieferkette.
Italien und Spanien wurden zudem für ihre abschreckenderen Sanktionssysteme hervorgehoben, deren Strafen die Produktmengen und den wirtschaftlichen Gewinn aus der Falschkennzeichnung widerspiegeln. Insbesondere Italien wurde für seine vergleichsweise schnelle Durchsetzung der Vorschriften und seine obligatorischen elektronischen Rückverfolgbarkeitsregister gelobt, die umfassende Kontrollen ermöglichen, die über die EU-Anforderungen hinausgehen.
Schließlich kam der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die Aufsicht der Europäischen Kommission weiterhin unzureichend ist, da die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Jahresberichte oft unvollständig und nicht vergleichbar sind.
Laut ECA mangelt es der Kommission an detaillierten Einblicken in nationale Risikoanalysen, Kontrollpläne und operative Praktiken, was bedeutet, dass einige Durchsetzungslücken erst durch Audits aufgedeckt werden.
Der Gerichtshof empfahl daher eine Stärkung der Aufsicht der Kommission, eine Klarstellung der Mischverfahren und KennzeichnungsvorschriftenVerbesserung der Leitlinien für Schadstoffprüfungen – einschließlich Importen – und Unterstützung der Entwicklung und Interoperabilität von Rückverfolgbarkeitsregistern in der gesamten EU
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