`Europa setzt neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Olivenöl ein - Olive Oil Times

Europa bereitet sich auf neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Olivenöl vor

Von Julie Butler
10. Dez. 2013 14:10 UTC

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Ab Ende nächsten Jahres gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften, die das Lesen und Verstehen der Informationen auf Olivenöletiketten erleichtern sollen.

Im Rahmen eines Maßnahmenentwurfs, der am 26. November von einem Ausschuss der Europäischen Kommission grünes Licht gegeben wurde, werden die EU-Vermarktungsstandards für Olivenöl (Verordnung 29/2012) dahingehend geändert, dass Folgendes erforderlich ist:

- Alle Informationen, die auf der Verpackung von Olivenöl erscheinen müssen, müssen sich in einem einheitlichen Text im Hauptsichtfeld befinden. Die Kommission ist der Ansicht, dass dies eine irreführende Praxis stoppen sollte, bei der einige Informationen, beispielsweise über die Qualität des Öls, in kleinerer Schrift erscheinen.

- Auf dem rückseitigen Etikett der Olivenölflaschen muss angegeben sein, dass sie an einem kühlen, dunklen Ort aufbewahrt werden sollten. Dies soll den Verbrauchern helfen, die Qualität ihres Öls länger aufrechtzuerhalten.

- Das Erntejahr darf nur auf dem Etikett angegeben werden, wenn das gesamte Olivenöl aus dieser Ernte stammt. Dies soll es den Verbrauchern ermöglichen, die Frische der Produkte zu gewährleisten.

- Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Konformitätsprüfungen - basierend auf der Risikoanalyse - sowie die Sanktionen verstärken und der Kommission detailliertere Jahresberichte zu diesen Kontrollen und den Ergebnissen übermitteln.

Diese Vorschriften - Teil des EU-Aktionsplans für Olivenöl - gelten im Allgemeinen ab dem 13. Dezember 2014, obwohl ab 2016 ein neues, gründlicheres Format für die Berichterstattung über Konformitätsprüfungen an die Kommission gelten wird.

Die Mindestschriftgröße unterliegt den allgemeinen Gesetzen zur Information der Verbraucher über Lebensmittel

Olivenöl unterliegt auch der EU-Verordnung 1169/2011 über die Bereitstellung von Lebensmittelinformationen, die neue Kennzeichnungsanforderungen festlegt, von denen die meisten auch ab dem 13. Dezember 2014 gelten.

Eine der wichtigsten Bestimmungen - mit dem Ziel, die Lesbarkeit von Lebensmitteletiketten zu verbessern - ist, dass alle Informationen, die auf einem Etikett erscheinen müssen, eine Mindestschriftgröße von 1.2 mm für die Höhe eines Etiketts haben müssen 'x 'oder 0.9 mm bei einer Packungsoberfläche von weniger als 80 cm².

Verbot von Kreuzfahrten jetzt von der Tagesordnung

Inzwischen wird davon ausgegangen, dass die am 26. November vom Verwaltungsausschuss der Kommission für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte verabschiedeten Bestimmungen von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Österreich, Estland, Deutschland, Ungarn, Lettland und Schweden, die sich der Stimme enthielten, unterstützt wurden.

Ähnliche Bestimmungen - jedoch mit dem großen Unterschied, dass ein Verbot von nachfüllbaren Olivenölflaschen von Restauranttischen aufgenommen wurde - wurden bereits im Mai im selben Ausschuss zur Abstimmung gestellt und konnten nicht die erforderliche Mehrheit erreichen. Die Kommission hatte geplant, ihre Macht dennoch zu nutzen, um sie umzusetzen, aber später in diesem Monat sie inmitten eines Aufschreis über die Frage der nachfüllbaren Flaschen auf Eis gelegt.

Der EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Cioloş sagte, er werde sich mit den Interessengruppen beraten, um einen alternativen Weg zum Schutz der Verbraucher vor Betrug zu finden. Da sowohl Italien als auch Spanien inzwischen Portugal gefolgt sind, um nachfüllbare Container in ihrem Gastgewerbe zu verbieten, wird der EU-weite Vorschlag als endgültig zurückgezogen angesehen, da die Kommission der Ansicht ist, dass ein Großteil des EU-Olivenölverbrauchs nun durch einen solchen Schritt abgedeckt wird auf nationaler Ebene.

Weitere Unterschiede bestehen darin, dass in den Maßnahmenentwürfen im Mai größere Mindestschriftgrößen für obligatorische Etiketteninformationen festgelegt wurden - beispielsweise 4 mm für ein Verpackungsvolumen von mehr als 100 ml -, während die neuen Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmittelinformationen gelten - und die Änderungen ursprünglich fällig waren ab Anfang 2014 zu bewerben.


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