EU-Regeln zugunsten von Sovena im Markenrechtsstreit

Die Konkurrenzunternehmen Sovena und Mueliva kämpften um die Inhaberschaft ähnlicher Marken.

Von Courtney Slusser
12. Januar 2017 07:38 UTC
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Nach vierjähriger Debatte hat das Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) zugunsten des Olivenölherstellers Sovena entschieden und das Recht erteilt, alle Darstellungen der Marke Fontoliva zu verwenden.

Die ernsthafte Verwendung der älteren spanischen Marke für natives Olivenöl in Spanien im maßgeblichen Zeitraum wurde von Mueloliva nicht nachgewiesen.- Amt der EU für geistiges Eigentum

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der gegnerische Olivenölproduzent Mueloliva versucht, Sovena an der Nutzung der Marke zu hindern, und beanspruchte aufgrund der Ähnlichkeit mit der eigenen Marke Fuenoliva die alleinige Autorität über die Rechte an Fontoliva. Nachdem das EUIPO festgestellt hatte, dass Mueloliva die Marke aktuell und kommerziell nur begrenzt nutzt, hat es Sovena seine Gunst gewährt und damit einen vierjährigen Streit zwischen den beiden Unternehmen beendet.

Fontoliva zog Streit zwischen den Konkurrenzunternehmen auf sich, als es einen Anspruch auf Eigentum an der Marke und deren Ähnlichkeit geltend machte.

Im Jahr 2012 beantragte Sovena, ein führender Olivenölproduzent aus Portugal, die Registrierung der Marke Fontoliva, stieß jedoch auf Widerstand von Mueloliva, das die alleinigen Eigentums- und Nutzungsrechte beanspruchte.

Mueloliva argumentierte, dass sein Recht auf alleiniges Eigentum durch einen Präzedenzfall gestützt wurde, der auf zwei Urteile des EUIPO hinwies. In den Jahren 2014 und 2015 bestätigte das EUIPO das Urteil zugunsten von Mueloliva und wies darauf hin, dass die Marke Fuenoliva aktuell war und dass die Verwendung der Marke Fontoliva durch Sovena zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen könnte.

Nach weiteren Ermittlungen stellte das EUIPO zusätzliche Informationen fest, die die Entscheidung stützten, Sovena das Recht zu gewähren, die Marke Fontoliva zu verwenden.

Trotz der Behauptungen einer derzeit weit verbreiteten Produktion stellte die EUIPO fest, dass Muelolivas Nutzung der Marke in ihrem Umfang begrenzt war und nur 42,000 Liter Umsatz erreichte, eine kleine Menge für den untersuchten Markt. Darüber hinaus wurden nur zehn nicht aufeinanderfolgende Rechnungen, drei Etiketten und zwei Presseartikel als Beweismittel für Muelolivas Behauptung entdeckt.

Das Urteil des Gerichts hat ergeben: "Daraus folgt, dass Mueloliva die ernsthafte Benutzung der älteren spanischen Marke für natives Olivenöl während des maßgeblichen Zeitraums in Bezug auf die Kriterien nicht nachgewiesen hat… insbesondere unter Berücksichtigung der geringen Mengen, für die nachgewiesen wurde, dass sie unter dieser Marke vermarktet wurden und die Unregelmäßigkeit der fraglichen Verkäufe während des maßgeblichen Zeitraums in Bezug auf die Produktionskapazität der Gegenpartei für Olivenöl und die Merkmale dieses Lebensmittelerzeugnisses für den Massenverbrauch. “

Laut der rechtlichen Website von InfoCuria fand das Gericht bei Sovena aufgrund der eingeschränkten echten Verwendung der früheren Marke Fuenoliva Gefallen. Zusätzlich zu einer Entscheidung, die den Schutz der Verwendung des Namens Fontoliva gewährte, verurteilte das Gericht das EUIPO, alle Kosten zu tragen, die Sovena für Gerichtsverfahren entstehen. Zusätzlich zu dieser Zahlung wurden EUIPO und Mueloliva jeweils zur Hälfte der Kosten verurteilt, die Sovena für die Zwecke des Verfahrens vor der Beschwerdekammer der EUIPO entstanden sind.

Der Fall Sovena Portugal - Consumer Goods SA gegen EUIPO ist offiziell abgeschlossen.



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